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Energiezähler EM24

HW0051
€255,00
lieferbar
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Produktbeschreibung


zum Thema 0% Umsatzsteuer *

Die Verwendung von diesem Artikel ist auch außerhalb einer Photovoltaik denkbar. Um den Nullsteuersatz anwenden zu können, muss die Verwendung an einer entsprechenden Photovoltaikanlage aktiv bestätigt werden (bei Optionen wählbar).
Die 19% Umsatzsteuer werden dann abgezogen.


EM24 Energiezähler von Victron Energy



Dieser Energiezähler überwacht alle drei Phasen. Er wird verwendet um die Leistung und Energie der gesamten Anwendung am Verteilerkasten zu messen. In einem ESS (Energy Storage System) wird er in Verbindung mit dem GX Gerät verwendet.

  • Display mit der Anzeige der entnommenen Leistung der jeweiligen Phase
  • Datenkommunikation über RS485 an das Cerbo GX Gerät von Victron
  • max 65A pro Phase


Detailinfos:
Es macht immer Sinn für Informationen die Originalquelle zu verwenden. Das gilt auch für Anleitungen, Handbücher, Technische Informationen, Datenblätter usw. Wir wollen all diese Infos hier nicht in Kopie darstellen. Sie finden alles Wissenswerte zu diesem Artikel auf der Herstellerseite:

- Handbuch zum Energiezähler



zu dem oben angezeigten Preis:

* 0% Umsatzsteuer
Der angezeigte Preis enthält die 0% Umsatzsteuer, wie es bei Photovoltaikkomponenten seit dem 01.01.23 möglich ist. Allerdings ist die Anwendung dieses Nullsteuersatzes an einige Bedingungen geknüpft, die auf Seiten des Käufers (Endverbraucher) erfüllt sein müssen.

Indem Sie diesen Artikel hier kaufen, bestätigen Sie, dass diese Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere

  • wenn es sich um eine Photovoltaikanlager (Stecker-Solar-Gerät) handelt, dass die installierte Bruttoleistung nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird
    • Sie als Käufer der Betreiber der Anlage sind
    • die Anlage auf einem begünstigten Gebäde (privates Gebäude) installiert ist bzw. wird.
    • die Anlage in das MAStR eingetragen ist oder schnellstmöglich eingetragen wir
  • wenn es sich um Installationsmaterial, Zubehör, Erweiterungen usw.
    • dass der Verwendungszweck des gekauften Artikel speziell im Betrieb oder der Installation einer Photovoltaikanlagen liegt die diese Bedingungen erfüllt

Diese Bedingungen stammen aus dem § 12 Absatz 3 UStGbzw aus einem Erläuterungen des BMF zu diesem Paragrafen. Diese Erläuterungen sind noch im Entwurf und gerade mal von Anfang Februar diesen Jahres. Diese Bedingungen bzw Detailanweisungen werden seitens des BMF sicherlich noch weiter ausformuliert. Momentan gibt es mehr Fragen als Antworten.

Der Hintergrund, warum es diese Detailanweisungen geben muss dürfte an folgendem Beispiel klar werden. Für die Installation von Solaranlagen werden auch Schrauben benötigt. Damit aber nun nicht alle möglichen Schrauben in Deutschland mit 0% Umsatzsteuer angeboten werden, muss der Verwendungszweck wie oben, also der Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage klar sein.

  • der Artikel ist eine Nebenleistung zur Hauptleistung, wird also in einer Lieferung mit der Solaranlage geliefert (z.B. Kleinmaterial wie Schrauben, Winkel, Kabel usw.)
  • der Artikel ist vom Charakter her eine wesentliche Komponenten, dessen Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt (z.B. Montagesysteme, Aufständerungen usw.)
  • der Artikel kann auch anderweitig, also nicht für Photovoltaik, eingesetzt werden. Aber der Käufer erklärt das der Verwendungszweck Photovoltaik gegeben ist.

Anm.: Photovoltaik in diesem Abschnitt meint immer Leistung < 30kW und an Privatgebäude gebunden


K38GmbH-10.02.23

Auf den Merkzettel
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